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Entwicklungsdienst
Ethisch angesagt, gesetzlich vorgeschrieben: Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen

Seit einiger Zeit können auch junge Menschen bis 28 Jahren über Entwicklungsdienst-Organisationen vermittelt werden:

Einen Entwicklungsdienst nach Entwicklungshelfergesetz können i.d.R. nur Personen mit Berufsausbildung bzw. Studium und mehreren Jahren Berufserfahrung leisten und zwar über folgende Organisationen: