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Ethisch angesagt, gesetzlich vorgeschrieben: Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen

"Accessibility"

Ethisch angesagt, gesetzlich vorgeschrieben: Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen

Das Internet entwickelt sich immer mehr zu einem gesellschaftlich wichtigen Referenzmedium. Viele für Bürger persönlich oder beruflich wichtige Informationen werden im Internet veröffentlicht, manche Informationen sind nur über das Internet zugänglich.

Gleichzeitig gibt es im Internet immer mehr grafisch dominierte Seiten, die für Menschen mit bestimmten Behinderungen nicht lesbar sind. Websites, deren Navigation oder Präsentation von Inhalten von Grafiken abhängen, machen es für Blinde und sehbehinderte Menschen immer schwerer, an wichtige Informationen zu gelangen. Betroffen sind in Deutschland unter anderem über 150.000 stark sehbehinderte Menschen. Dazu kommen z.B.

  • Menschen, die aus körperlichen Gründen keine Maus und daher bestimmte graphische Navigationen nicht bedienen können,
  • farbfehlsichtige Menschen (etwa 2 Mio. Menschen in Deutschland), z.B. rot-grün-blinde Menschen, die einen roten Link vor einem grünlichen Hintergrund nicht sehen können,
  • Menschen mit spezifischen epileptischen Krankheiten, bei denen bestimmte visuelle Effekte auf Websites Anfälle auslösen können sowie eine Vielzahl von Menschen mit weiteren Behinderungen, die es schwerer haben, Internetseiten zu nutzen.
Eine bestimmte Programmierung von Internetseiten macht es für behinderte Menschen einfacher, Zugang zu Internetinformationen zu bekommen. So können z.B. Texte so gestaltet werden, dass blinde Menschen sich diese über einen sog. „Screenreader“ (der Bildschirminhalte vorliest) oder eine Brille-Zeile ausgeben können. Fotos und Diagramme können mit einem Text hinterlegt werden, der sehbehinderten Menschen die Inhalte erläutert. Eine ausführliche Darstellung dieser technischen Maßnahmen würde den Rahmen dieses Papiers sprengen und ist an anderer Stelle ausführlich dokumentiert.

Eine Arbeitsgruppe des W3C (World Wide Web Consortium), das internationale Internet- Standards erarbeitet, hat Richtlinien herausgegeben, wie Websites so zu gestalten sind, dass diese für Menschen mit verschiedenen körperlichen Behinderungen möglichst gut zugänglich sind (vgl. http://www.w3.org/WAI/ ). Das im Jahr 2002 verabschiedete Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) sieht in der technischen Durchführungsverordnung vor, dass alle behördlichen oder öffentlich geförderten Websites entsprechend der W3C-Accessability-Richtlinien zu programmieren sind. Bestehende Websites sollen innerhalb bestimmter Fristen technisch umgestellt werden. Für nicht-staatliche Websites von öffentlicher Bedeutung werden freiwillige Zielvereinbarungen vorgeschlagen, um diese barrierefrei zu machen. Kirche und NGOs sollten hinter den gesetzlichen Vorgaben für öffentliche Websites nicht „hinterherhinken“, sondern neue Internet- Projekte barrierefrei gestalten.

Technische Umsetzung

Für unseren Kooperationspartner schlagen wir vor, neue Websites oder Redesign bestehender Websites von vornherein weitestgehend „behindertengerecht“ nach geltenden Richtlinien zu planen. Unser Redaktionssystem ist so aufgebaut, dass es Inhalte, Layout und Navigation getrennt verwalten und ausgeben kann, so dass es gut für die Erzeugung von barrierefreien Websites geeignet ist. Bei der konkreten Programmierung orientieren wir uns an den international und national geltenden Richtlinien des W3C. Die Richtlinien ordnen Maßnahmen in drei Prioritäten. Priorität I sind wichtige, grundlegende Maßnahmen zur Barrierefreiheit, unter Priorität II fallen Maßnahmen, die implementiert werden sollten und die Maßnahmen im Bereich Priorität III sind weitgehend optional.

Welche der Prioritätsstufen erfüllt werden sollte, hängt von Zielgruppe und Finanzierung des Projektes ab und sollte im Rahmen einer projektbezogenen Zielvereinbarung festgehalten werden. Entsprechend dem Integrationsgedanken des Behindertengleichstellungsgesetz sollte nicht eine inhaltlich eingeschränkte „behindertengerechte“ Teil-Version der Website erzeugt werden (z.B. eine Text-only Version am Rande des Portals), sondern durch Einsatz aktueller Technologien (CMS, CSS) die gesamte Website möglichst barrierefrei gestaltet werden.