"Accessibility"
Ethisch angesagt, gesetzlich vorgeschrieben: Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen
Das Internet entwickelt sich immer mehr zu einem gesellschaftlich wichtigen Referenzmedium.
Viele für Bürger persönlich oder beruflich wichtige Informationen werden im Internet
veröffentlicht, manche Informationen sind nur über das Internet zugänglich.
Gleichzeitig gibt es im Internet immer mehr grafisch dominierte Seiten, die für Menschen mit
bestimmten Behinderungen nicht lesbar sind. Websites, deren Navigation oder Präsentation von
Inhalten von Grafiken abhängen, machen es für Blinde und sehbehinderte Menschen immer
schwerer, an wichtige Informationen zu gelangen. Betroffen sind in Deutschland unter anderem
über 150.000 stark sehbehinderte Menschen. Dazu kommen z.B.
- Menschen, die aus körperlichen Gründen keine Maus und daher bestimmte graphische
Navigationen nicht bedienen können,
- farbfehlsichtige Menschen (etwa 2 Mio. Menschen in Deutschland), z.B. rot-grün-blinde
Menschen, die einen roten Link vor einem grünlichen Hintergrund nicht sehen können,
- Menschen mit spezifischen epileptischen Krankheiten, bei denen bestimmte visuelle
Effekte auf Websites Anfälle auslösen können
sowie eine Vielzahl von Menschen mit weiteren Behinderungen, die es schwerer haben,
Internetseiten zu nutzen.
Eine bestimmte Programmierung von Internetseiten macht es für behinderte Menschen einfacher,
Zugang zu Internetinformationen zu bekommen. So können z.B. Texte so gestaltet werden, dass
blinde Menschen sich diese über einen sog. „Screenreader“ (der Bildschirminhalte vorliest) oder
eine Brille-Zeile ausgeben können. Fotos und Diagramme können mit einem Text hinterlegt
werden, der sehbehinderten Menschen die Inhalte erläutert. Eine ausführliche Darstellung dieser
technischen Maßnahmen würde den Rahmen dieses Papiers sprengen und ist an anderer Stelle
ausführlich dokumentiert.
Eine Arbeitsgruppe des W3C (World Wide Web Consortium), das internationale Internet-
Standards erarbeitet, hat Richtlinien herausgegeben, wie Websites so zu gestalten sind, dass
diese für Menschen mit verschiedenen körperlichen Behinderungen möglichst gut zugänglich
sind (vgl.
http://www.w3.org/WAI/ ). Das im Jahr 2002 verabschiedete Gesetz zur Gleichstellung
behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) sieht in der technischen
Durchführungsverordnung vor, dass alle behördlichen oder öffentlich geförderten Websites
entsprechend der W3C-Accessability-Richtlinien zu programmieren sind. Bestehende Websites
sollen innerhalb bestimmter Fristen technisch umgestellt werden.
Für nicht-staatliche Websites von öffentlicher Bedeutung werden freiwillige Zielvereinbarungen
vorgeschlagen, um diese barrierefrei zu machen. Kirche und NGOs sollten hinter den
gesetzlichen Vorgaben für öffentliche Websites nicht „hinterherhinken“, sondern neue Internet-
Projekte barrierefrei gestalten.
Technische Umsetzung
Für unseren Kooperationspartner schlagen wir vor, neue Websites oder Redesign
bestehender Websites von vornherein weitestgehend „behindertengerecht“ nach geltenden
Richtlinien zu planen.
Unser Redaktionssystem ist so aufgebaut, dass es Inhalte, Layout und Navigation getrennt
verwalten und ausgeben kann, so dass es gut für die Erzeugung von barrierefreien Websites
geeignet ist.
Bei der konkreten Programmierung orientieren wir uns an den international und national
geltenden Richtlinien des W3C. Die Richtlinien ordnen Maßnahmen in drei Prioritäten. Priorität
I sind wichtige, grundlegende Maßnahmen zur Barrierefreiheit, unter Priorität II fallen
Maßnahmen, die implementiert werden sollten und die Maßnahmen im Bereich Priorität III sind
weitgehend optional.
Welche der Prioritätsstufen erfüllt werden sollte, hängt von Zielgruppe und Finanzierung des
Projektes ab und sollte im Rahmen einer projektbezogenen Zielvereinbarung festgehalten
werden.
Entsprechend dem Integrationsgedanken des Behindertengleichstellungsgesetz sollte nicht eine
inhaltlich eingeschränkte „behindertengerechte“ Teil-Version der Website erzeugt werden (z.B.
eine Text-only Version am Rande des Portals), sondern durch Einsatz aktueller Technologien
(CMS, CSS) die gesamte Website möglichst barrierefrei gestaltet werden.